Fischereischeine

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Fischereischeine

Fischereischeine werden als Jugendfischereischeine, Fischereischeine für die Dauer von 5 Jahren, oder als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für die Ausstellung wird grundsätzlich das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung, ggf. der alte Fischereischein, sowie ein Lichtbild benötigt.

Die Gebühren betragen derzeit für:

Jugendfischereischein 15,- Euro (Gebühr und Fischereiabgabe)
Fischereischein 5 Jahre 75,- Euro (Gebühr und Fischereiabgabe)
Fischereischein auf Lebenszeit 35.- Euro plus Fischereiabgabe gestaffelt nach Lebensalter:

Fischereiabgabe bei Einmalzahlung:

14 bis 22 Jahre 300 Euro

23 bis 27 Jahre 288 Euro

28 bis 32 Jahre 256 Euro

33 bis 37 Jahre 224 Euro

38 bis 42 Jahre 192 Euro

43 bis 47 Jahre 160 Euro

48 bis 52 Jahre 128 Euro

53 bis 57 Jahre 96 Euro

58 bis 62 Jahre 64 Euro

63 bis 67 Jahre 32 Euro

ab 68 Jahre 0 Euro

Zuständiger Sachbearbeiter:

Gerhard Schicke Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-20 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
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