Fischereischeine
Fischereischeine
Fischereischeine werden als Jugendfischereischeine, Fischereischeine für die Dauer von 5 Jahren, oder als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für die Ausstellung wird grundsätzlich das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung, ggf. der alte Fischereischein, sowie ein Lichtbild benötigt.
Die Gebühren betragen derzeit für:
| Jugendfischereischein | 15,- Euro (Gebühr und Fischereiabgabe) |
| Fischereischein 5 Jahre | 75,- Euro (Gebühr und Fischereiabgabe) |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 35.- Euro plus Fischereiabgabe gestaffelt nach Lebensalter: |
Fischereiabgabe bei Einmalzahlung:
14 bis 22 Jahre 300 Euro
23 bis 27 Jahre 288 Euro
28 bis 32 Jahre 256 Euro
33 bis 37 Jahre 224 Euro
38 bis 42 Jahre 192 Euro
43 bis 47 Jahre 160 Euro
48 bis 52 Jahre 128 Euro
53 bis 57 Jahre 96 Euro
58 bis 62 Jahre 64 Euro
63 bis 67 Jahre 32 Euro
ab 68 Jahre 0 Euro
Zuständiger Sachbearbeiter:Gerhard Schicke Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-20 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.




