Lohnsteuerkarten

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Lohnsteuerkarten

Der Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte kann persönlich, schriftlich oder fernmündlich gestellt werden.

Eine Änderung der Lohnsteuerkarte oder die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte (Verwaltungsgebühr 5 €) kann persönlich oder schriftlich (bei Änderung unter Beifügung der ausgestellten Lohnsteuerkarten) gestellt werden. Zur Änderung der Lohnsteuerkarten bei Ehegatten, ist die Vorlage beider Lohnsteuerkarten erforderlich (Ausnahme: getrennt lebende Eheleute). Die Ausstellung und/oder Änderung von Lohnsteuerkarten für abgelaufene Kalenderjahre ist nicht möglich.

Zuständig für die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte (ggf. Ersatzlohnsteuerkarte) ist die Gemeinde, in der der Meldepflichtige am 20.9. des Vorjahres seinen Hauptwohnsitz hat(te).

Zuständige Sachbearbeiter:

Gerhard Schicke Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-20 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Gabi Oster Zimmer 1, Tel. 08095 – 9095-21 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Paula Hahn Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-22 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
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