Meldeamt

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Abmeldung

Wenn Sie von Ihrem Wohnort wegziehen besteht keine Abmeldepflicht mehr. Sie müssen sich lediglich bei Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Diese Regelung gilt jedoch nicht wenn mehrere Wohnsitze bestehen, sowie bei Abmeldungen ins Ausland!

Abmeldungen können persönlich, schriftlich, per Fax, oder von Dritten mit Vollmacht vorgenommen werden.

Anmeldung

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln sind Sie verpflichtet sich im neuen Wohnort innerhalb einer Woche polizeilich anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass bei volljährigen Kindern bzw. eheähnlichen Gemeinschaften eine eigene Anmeldung notwendig ist.

Benötigte Unterlagen:
- Persönliche Vorsprache oder Vollmacht
- Personalausweis(e)
- Reisepass/Reisepässe
- Kinderausweis(e) oder Geburtsurkunde

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Aying umziehen, sind Sie verpflichtet sich innerhalb einer Woche polizeilich umzumelden.
Bitte beachten sie, dass bei volljährigen Kindern bzw. eheähnlichen Gemeinschaften eine eigene Ummeldung notwendig ist.

Benötigte Unterlagen:
- Persönliche Vorsprache oder Vollmache
- Personalausweis


Aufenthaltsbescheinigung

Aufenthaltsbescheinigungen werden z. B. zur Vorlage beim Standesamt oder bei Konsulaten benötigt.

Die Beantragung erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländischen Passes bzw. unter Vorlage einer Vollmacht.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,00 €.


Zuständige Sachbearbeiter:

Gerhard Schicke Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-20 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Gabi Oster Zimmer 1, Tel. 08095 – 9095-21 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Paula Hahn Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-22 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen werden in erster Linie zur Vorlage bei der Erledigung von Amtsgeschäften benötigt, wenn im Ausweis keine genaue Anschrift eingetragen ist (z. B. bei ausländischen Pässen oder wenn man nur einen Reisepass besitzt).

Die Beantragung erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder des ausländischen Passes bzw. unter Vorlage einer Vollmacht.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,00 €


Gerhard Schicke Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-20 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Gabi Oster Zimmer 1, Tel. 08095 – 9095-21 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Paula Hahn Zimmer 1, Tel. 08095 - 9095-22 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Zuständige Sachbearbeiter:

Gebührenübersicht im Pass- und Meldeamt

Personalausweis

8,00 €

Vorläufiger Personalausweis

8,00 €

Reisepass bis einschl. 24. Lebensjahr (32 Seiten) 6 Jahre gültig

(Maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

37,50 €

Reisepass ab 25. Lebensjahr (32 Seiten) 10 Jahre gültig

(Maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

59,00 €

Reisepass bis einschl. 24. Lebensjahr (48 Seiten) 6 Jahre gültig

(Für Vielreisende, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

59,50 €

Reisepass ab 25. Lebensjahr (48 Seiten) 10Jahre gültig

(Für Vielreisende, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

81,00 €

Expresspass bis einschl. 24. Lebensjahr (32 Seiten) 6 Jahre gültig

(Lieferung innerhalb 3 Werktagen laut Bundesdruckerei, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

69,50 €

Expresspass ab 25. Lebensjahr (32 Seiten) 10 Jahre gültig

(Lieferung innerhalb 3 Werktagen laut Bundesdruckerei, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

91,00 €

Expresspass bis einschl. 24. Lebensjahr (48 Seiten) 6 Jahre gültig

(Lieferung innerhalb 3 Werktagen lt. Bundesdruckerei, für Vielreisende, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

91,50 €

Expresspass ab 25. Lebensjahr (48 Seiten) 10 Jahre gültig

(Lieferung innerhalb 3 Werktagen lt. Bundesdruckerei, für Vielreisende, maschinenlesbar, für die Einreise in die USA geeignet)

113,00 €

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

Kinderpass

13,00 €

Kinderpass - Verlängerung/Änderung

6,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Melde-/Aufenthaltsbescheinigung

5,00 €

Einfache Beglaubigung

5,00 €

Ersatzlohnsteuerkarte

5,00 €

Kopie pro Stück

0,25 €


Checkliste für Neubürger

An dieser Stelle möchten wir alle zuziehenden Neubürger herzlich begrüßen und hoffen, Ihnen mit unserer Website das Eingewöhnen in unserer Gemeinde zu erleichtern.

Hier eine kleine, unverbindliche Checkliste, die Sie bei der Planung eines Umzugs unterstützen kann:

Organisieren
· Nachsendeauftrag bei der Post mindestens 5 Tage vor dem Umzug erteilen
· Genug Umzugshelfer organisieren
· Evtl. Umzugsservice beauftragen
· Umzugskartons, Tragegurte etc. vorbereiten
· Schule / Kindergarten
· Kinder- / Haustier- / Zimmerpflanzenbetreuung während des Umzugs
· Reinigung der alten Wohnung
· Zählerstände in der alten Wohnung ablesen und im Umzugsprotokoll festhalten
· Wasser- und Gashähne schließen
· Namensschilder von Türen und Briefkästen entfernen
· Wohnungsschlüssel beim Vermieter/Verwalter abgeben
· Wohnungsmängel und Zählerstände der neuen Wohnung vor dem Einzug im Übergabeprotokoll schriftlich festhalten

Benachrichtigen
· Banken / Sparkassen / Bausparkassen
· sämtliche Versicherungen (Hausratsversicherung, Lebensversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, KFZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung ...)
· GEZ (Formulare für den Wohnungswechsel sind bei Banken und Postämtern erhältlich)
· Zeitungen / Zeitschriften (ggf. rechtzeitig kündigen)
· Vereine / Mitgliedschaften
· Arbeitgeber
· Strom, Gas, Wasser (informieren der zuständigen Versorgungswerke bei Aus- bzw. Einzug; Zählerstände im alten
und neuen Heim schriftlich festhalten)
· Finanzamt (bei Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Finanzamts: Mitteilung der neuen Anschrift mit der
nächsten Steuererklärung; bei Umzug außerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Finanzamts: Mitteilung der neuen
Anschrift unter Angabe der Steuernummer an das alte Finanzamt)
· Arbeitsamt (falls Sie Leistungen beziehen)
· Kindergeldkasse (falls Sie Leistungen beziehen)

Ummelden
Das Einwohnermeldeamtder Gemeinde Aying befindet sich im Rathaus (Kirchgasse 4, 85653 Aying im Zimmer 1 im EG. Frau Oster, Frau Hahn und Herr Schicke helfen Ihnen dort gern weiter.

Zum Anmelden benötigen Sie
· Personalausweise aller Personen, die mit Ihnen umziehen
· Abstammungsurkunde, bzw. Familienbuchabschrift oder seit 01.01.2009 Heiratsurkunde
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen muss! Nähere Informationen zum Einwohnermeldeamt bekommen Sie hier.
Die für das Gemeindegebiet zuständige Kfz-Meldestelle befindet sich in der Zulassungsstelle des Landratsamtes München, Bretonischer Ring 1, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh.

Des weiteren müssen bei einem Umzug ggf. noch umgemeldet werden:
· Telefonanschluß
· Kabelanschluß
· ggf. Internet-Anschluß
 
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