Sterbefall
Was ist zu tun bei einem Sterbefall im Gemeindegebiet?
Zunächst ist der Tod der verstorbenen Person von einem Arzt amtlich festzustellen. Der Arzt stellt hierüber eine Todesbescheinigung aus.
Setzen Sie sich bitte mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung. Geeignete Bestattungsunternehmen und deren telefonische Erreichbarkeit können Sie den einschlägigen Veröffentlichungen oder Branchenverzeichnissen entnehmen.
Der Sterbefall ist unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist. Die Anzeige müssen die Angehörigen erstatten oder, soweit dies zwischen Ihnen und dem Bestattungsunternehmen vereinbart wurde, dessen Mitarbeiter.
Hierfür werden in der Regel folgende Unterlagen und Urkunden benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Heirat ab dem 01. Januar 1958)
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
- Diplomurkunde/Doktorgradverleihungsurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
- Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Lebenspartnerschaftsurkunde (in Bayern vom Notar)
Kosten:
- Die Beurkundung ist gebührenfrei.
- Wir stellen für Krankenkasse und Rentenzwecke je 1 gebührenfreie Urkunde aus.
- Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig (erste Urkunde Euro 7,--, jede weitere Euro 3,50)




